Im deutschen Umsatzsteuergesetz gibt es den § 13b. Dieser regelt die Steuerschuldumkehr im Zusammenhang mit Bauleistungen und bestimmten anderen Leistungen, wenn der Empfänger der Leistung ein Unternehmer ist. Das bedeutet, dass nicht der leistende Unternehmer, sondern der Empfänger der Leistung die Umsatzsteuer schuldet und abführen muss. Das Verfahren nennt sich Reverse Charge. Bei innereuropäischen Rechnungen wird dies bereits über den Folgesteuersatz EG-Lieferungen mit UST-ID geregelt. Paragraph 13b regelt Reverse Charge innerhalb Deutschlands.
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| Rechnungen |
Administrative Einstellungen #
Felderverwaltung #
An verschiedenen Stellen innerhalb des Rechnungsmoduls, wie auch an Artikeln und Posten finden Sie ein zusätzliches Feld. Dieses heißt in Artikeln und Posten Artikel nach § 13b, in Eingangsrechnung, Ausgangsrechnungen und Gutschriften Rechnung nach § 13b und im Rechnungskonto Empfänger / Absender nach Paragraph 13b.
Steuersatz und Buchungskonten festlegen #
Wie im Abschnitt Steuersätze der Administration beschrieben, legen Sie auch für die Steuersätze nach § 13b nicht auswählbare Steuersätze sowie Ihre gewünschten Buchungskonten fest. Die Einstellung und Verwendung dieser Steuersätze wiederum, legen Sie im Abschnitt Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) fest, indem Sie in diesem Abschnitt den zuvor angelegten Steuersatz mit seinen Buchungskonten auswählen.
Verwendung der Einstellungen #
Artikelverwaltung #
Artikel können mit dem Merkmal Artikel nach § 13b festgelegt werden. Weiterhin können Sie auch Standardartikel verwenden, welche später nur als Posten in einer Rechnung dieses Merkmal erhalten. Sie haben also beide Möglichkeiten die Artikel später flexibel zu verwenden. Die Zuweisung zum Steuersatz und den gewünschten Buchungskonten nach § 13b erfolgt dabei automatisiert anhand des in der Administration alternativ festgelegten Steuersatzes.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, auch generell für Artikel die gewünschten Buchungskonten festzulegen. Dazu können Sie sowohl die Warengruppen oder auch die individuelle Einstellung je Artikel verwenden.
Rechnungskonto #
Legen Sie für einen Lieferanten bzw. Leistungsempfänger bereits im Rechnungskonto die Abrechnung anhand § 13b UStG fest, werden die hier festgelegten Voreinstellungen in die Eingangsrechnungen, Gutschriften und Ausgangsrechnungen übernommen und alle Artikel in dieser Form abgerechnet und verbucht.
Eingangsrechnung Ausgangsrechnung Gutschrift #
Je Eingangsrechnung, Ausgangsrechnung oder Gutschrift können Sie die Einstellung individuell festlegen. In der Regel werden die Standardeinstellungen aus dem zugewiesenen Rechnungskonto übernommen. Dennoch haben Sie die Möglichkeit in jedem einzelnen Vorgang eine andere Abrechnungsform zu wählen. Dabei kann aus dem Feld Rechnung nach § 13b das Häkchen gesetzt bzw. entfernt werden.
Posten #
Wurde ein Artikel mit dem Merkmal ausgestattet, wird dieses automatisch übernommen. Weiterhin können Sie auch Posten individuell nach § 13b festlegen, sollte dies nicht der Standard sein.
Abschlagsrechnung und Schlussrechnungen #
In Abschlags -und Schlussrechnungen sind die Häkchen weder im Vorgang noch in den Posten änderbar. Somit ist § 13b dort nur anwendbar, wenn die erforderlichen Informationen bereits im Auftrag bzw. Vertrag gesetzt wurden.